Vereinsnews

05 Mär, 2020

Zum Thema Spendenquittung und vereinfachter Zuwendungsnachweis

Liebe Unterstützer und Spender, wir möchten Euch heute gerne auf unseren vereinfachten Zuwendungsnachweis hinweisen, den ihr als Spendenquittung nutzen könnt.

Zuerst möchten wir Euch allen aber von Herzen DANKE sagen!
Ohne Eure Unterstützung wäre es uns nicht möglich, den Hunden in Italien zu helfen!

Selbstverständlich sind alle Eure Spenden steuerlich abzugsfähig, da unser Verein als gemeinnützig anerkannt ist, einen gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes besitzt und im Vereinsregister des Amtsgerichtes Würzburg eingetragen ist.
Leider ist es aber so, dass mit dem Ausstellen von Spendenquittungen Verwaltungskosten anfallen, die nicht unerheblich sind.
Und diese Verwaltungskosten möchten wir – um die Spenden lieber für die Hunde ausgeben zu können – möglichst gering halten.

Da es uns aber auch wichtig ist, dass alle unsere Spender ihre Spende voll absetzen können, gibt es für Spenden unter bzw bis 200 Euro unseren sogenannten vereinfachten Zuwendungsnachweis, den ihr Euch ganz einfach ausdrucken und der Steuererklärung beilegen könnt.
Es spielt dabei keine Rolle, wie oft ihr gespendet habt, wichtig dabei ist nur, dass die einzelnen Spenden 200 Euro nicht übersteigen.
Habt ihr z.B. als Patinnen oder Paten jeden Monat 10 Euro gespendet, werden Euch 12×10 Euro, also 120 Euro auch als Gesamtspende anerkannt, ihr braucht dazu nur ein Exemplar dieses vereinfachten Zuwendungsnachweises Eurer Steuerklärung beizulegen und müsst das nicht bei jeder Ãœberweisung anheften.

Es macht also keine große Mühe und hilft uns, Kosten zu sparen und damit die Spenden nahezu komplett auch an die Hunde weitergeben zu können.

Bei Einzelspenden ÜBER 200 Euro stellen wir natürlich gerne eine Spendenquittung aus.

DANKE !!

HIER KOMMT IHR ZUM VEREINFACHTEN ZUWENDUNGSNACHWEIS ( am Ende des Textes).