Erbe an den Tierschutz

An den Tierschutz vererben

Viele Menschen, die sich ihr ganzes Leben lang für den Tierschutz eingesetzt haben, möchten das auch nach ihrem Tod mit ihrem angesparten Vermögen oder Besitz tun. So hinterlassen sie unauslöschliche Spuren, die Erinnerung an sie bleibt lebendig und wird von Dankbarkeit geprägt sein.

Solltet auch ihr euch dazu entschliessen, unsere Tierschutzarbeit mit einer Erbschaft, einem Vermächtnis oder einer Schenkung zu unterstützen, so versichern wir, dass das Geld mit äußerster Sorgfalt eingesetzt wird.

Das Tierschutzprojekt Italien e.V. Ist ein gemeinnütziger Verein, der von der Erbschaftssteuer befreit ist.

Schenkung

Wenn ihr einen Teil eures Vermögens schon zu Lebzeiten dem Tierschutz zu einem bestimmten Zweck zur Verfügung stellen wollen, so ist das mit einer Schenkung möglich. Ihr können damit spezifische Projekte des Tierschutzprojekts Italien, wie z.B. ein Bauvorhaben oder grössere Anschaffungen, wie besonders gut isolierte Hundehütten, unterstützen. Im Verlaufe der Durchführung dieser Projekte seht ihr genau, wofür das Geld verwendet wird und wieviel Gutes damit getan werden kann.

Mit einer Schenkung könnt ihr die Erfolge sofort sehen und sich darüber noch selbst freuen.

Diese Entscheidung solltet ihr unter Berücksichtigung der persönlichen Lage treffen und euch von einem Steuerberater hierbei unterstützen lassen.

Testament

Wenn ihr außerhalb der gesetzlichen Erbfolge dem Tierschutzprojekt Italien eine Erbschaft hinterlassen wollt, so müsst ihr das in einem Testament verfügen.

Es reicht ein von euch handschriftlich geschriebenes Testament, das eure persönlichen Daten enthält, Angaben darüber, wem ihr etwas vermachen wollen und am Ende Ort und Datum und eure Unterschrift mit Vor- und Zunamen.

Wenn ihr ganz sicher sein wollen, dass euer Testament von niemandem angefochten werden kann, solltet ihr einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht zu Rate ziehen. Damit wird das Testament auch gleich beim Notariat oder Nachlassgericht hinterlegt, wo es sicher verwahrt und erst im Todesfall geöffnet wird. So ist das Testament leicht auffindbar und Erbstreitigkeiten können vermieden werden.

Sollten ihr das Tierschutzprojekt Italien als Alleinerben einsetzen, aber keinen Testamentsvollstrecker benennen, so kümmern wir uns selbst um die Abwicklung des Nachlasses.

Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis könnt ihr dem Tierschutzprojekt Italien in eurem Testament einen bestimmten Betrag vererben. Für die Erfüllung eures letzten Willens sind dann die gesetzlichen Erben verantwortlich.

Regelt euren Nachlass rechtzeitig, so steht ihr nicht unter Zeitdruck und können euch reiflich Gedanken machen.

Vorbereitung des Testaments oder Vermächtnisses

  • Zusammenstellung der Vermögenswerte
  • Liste der Erben mit Daten und Adressen
  • Testamentsvollstrecker festlegen (Steuerberater, Rechtsanwalt, Freunde, Erben)
  • Dokumente ordnen (Geburts- und Heiratsurkunde, Bankkonten, Schulden etc.)
  • Wer soll im Todesfall benachrichtigt werden?
  • Wer soll sich um das Haustier kümmern?

Wir sind uns durchaus der Tatsache bewusst, dass dies schwierige Entscheidungen sind. Das Team des Tierschutzprojekts steht euch jederzeit für Gespräche zur Verfügung, in denen wir gerne über unsere Arbeit informieren.

Bitte kontaktiert uns per E-Mail unter: testament@tierschutzprojekt-italien.de

Wir möchten jedoch betonen, dass diese Gespräche nicht an die Stelle einer fachkundigen Beratung durch einen Steuerberater, Fachanwalt oder Notar treten können.